Bundesrat stimmt der Modernisierung des Strahlenschutzrechts zu

Am 19.10 stimmte der Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts zu.

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Bundesrat stimmt der Modernisierung des Strahlenschutzrechts zu

Am 19.10 stimmte der Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts zu. Das neue Strahlenschutzrecht ist für viele Lebensbereiche entscheidend und soll künftig bestmöglich vor schädlicher Strahlung, wie sie bei unsachgemäßer Anwendung mit Lasern, Blitzlichtlampen und Ultraschall entstehen kann, schützen.

Da Behandlungen mit diesen Lasern, Blitzlampen oder auch Ultraschall bei falscher Anwendung mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein können, regeln nun rechtliche Anforderungen den sicheren Betrieb dieser nichtionisierender Strahlungsquellen. 

Das betrifft vor allem Behandlungen aus dem kosmetischen  bzw. nicht-medizinischen Bereich gleichermaßen, wie beispielsweise die dauerhafte Haarentfernung. 

Bislang konnten Behandlungen mit Lasern, hochenergetischen Blitzlichtlampen und Ultraschall im gewerblichen Betrieb von jeder Person durchgeführt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich war.
Mit dem neuen Beschluss soll diese Sicherheitslücke in Zukunft geschlossen werden, um Patienten vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Folgen einer unsachgemäßen Anwendung dieser Systeme können beispielsweise dauerhafte Narben oder Verbrennungen sein. Auch bei Verdacht auf Hautkrebs können diese Behandlungen eine Diagnose und eine entsprechende Therapie erschweren. 

In der dreijährigen Übergangszeit haben betroffene Anwender die Möglichkeit die erforderlichen Qualifikationen anhand von Fortbildungsangeboten zu erwerben. Auf diese Weise können sie auch in Zukunft entsprechende Behandlungen anbieten.

Eine Ausnahme macht hierbei jedoch die Tattooentfernung mittels Laser sowie andere risikobehaftete Anwendungen. Nach Beschluss der Modernisierung des Strahlenschutzrechts sind zukünftig, nach Ablauf einer Übergangsfrist, ausschließlich Ärzte und Ärztinnen mit entsprechenden Fort- und Weiterbildungen dazu befugt diese Behandlungen durchzuführen. 

Als letzten Schritt muss das Bundeskabinett den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zustimmen. Das soll voraussichtlich im November 2018 geschehen. Zusammen mit dem Strahlenschutzgesetz tritt die Strahlenschutzverordnung dann Ende 2018 in Kraft. 

Weitere Informationen zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts

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